B-Schein

Unbeschränkter Luftfahrerschein
(B-Schein)

Die theoretische Ausbildung zum unbeschränkten Luftfahrerschein umfasst min. 15 weitere
Theoriestunden in den Fächern Wetterkunde, Luftrecht, Navigation und Flugtechnik. Nach
Abschluss des theoretischen Teils muss eine Prüfung durch den Verband absolviert werden.


Die praktische Ausbildung besteht aus Übungen zum aktiven Fliegen, Verbesserung der
Flugtechnik und das Training von Abstiegshilfen. Es müssen mind. 20 Flüge, davon 10
Thermikflüge mit mehr als 30 Minuten Flugdauer nachgewiesen werden.


Beendet wird die Ausbildung mit einem Streckenflug über 10 km freie Strecke oder 20 km
nach den Richtlinien des DHV-XC. (dhv-xc.de) Die Dokumentation des Streckenfluges wird
von der Flugschule bestätigt und archiviert.

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