Unsere AGB’s

AGB´s der Gleitschirmschule Erlau

 

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gleitschirmschule Erlau  (im Folgenden als „Flugschule“ bezeichnet) gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse, die von der Flugschule als Erbringer von Leistungen mit ihren Kunden und Kursteilnehmern abgeschlossen werden.

 

1 Ausbildung / Anmeldung und Vertragsschluss

 

 (1) Die Anmeldung zu einem Kurs kann schriftlich, per Email, telefonisch oder persönlich erfolgen.

Zwischen der Flugschule und dem Schüler wird ein schriftlicher Ausbildungsvertrag abgeschlossen.

(2) Die Zahlung des Kurspreises muss sofort, spätestens jedoch vor Kursbeginn (Theorie und / oder Praxis) vollständig auf dem Konto der Flugschule eingegangen sein. Nach Absprachen mit der Flugschule kann der Kurspreis in Teilbeträge bezahlt werden.

(3) Die Flugschule bildet den Schüler zum Zwecke der Erlaubnis zum Führen von Gleitsegeln oder Hängegleitern (Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer) gemäß den Richtlinien des Deutschen Hängegleiterverbandes e.V. (DHV) im DAeC aus.

(4) Das Mindestalter für Kursteilnehmer beträgt 14 Jahre. Minderjährige bedürfen zur Teilnahme an der Ausbildung der schriftlichen Einwilligung aller Erziehungsberechtigten.

(5) Der Schüler (bei Minderjährigen dessen Erziehungsberechtigte) versichert mit der Unterschrift des Ausbildungsvertrags seine psychische und physische Gesundheit. Bei Minderjährigen ist der Ausbildungsvertrag vor Kursbeginn auszufüllen und von allen Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Der Ausbildungsvertrag ist bei Kursbeginn vorzulegen.

(6) Alle Angebote werden von ausgebildeten, erfahrenen und staatlich geprüften Fluglehrern  und deren Erfüllungsgehilfen (Fluglehrerassistenten) geleitet. Die Gestaltung des Ausbildungsprogramms obliegt allein der Flugschule ud richtet sich nach dem offiziellen Lehrplan des DHV.

(7) Der Flugschüler ist verpflichtet den Anordnungen und Einzelanweisungen des Ausbildungspersonals gewissenhaft, unverzüglich und mit Sorgfalt Folge zu leisten.

(8) Die Flugschule setzt gemäß dem Ausbildungsplan Termine für den theoretischen und praktischen Unterricht fest. Die Termine können wetterbedingt Abweichungen unterliegen. Sie ist bemüht, derart vereinbarte Termine einzuhalten. Sie kann aber insbesondere in der praktischen Ausbildung den genauen Zeitablauf im Hinblick auf wetterbedingte und technische Gründe nicht garantieren. Sollte es daher während der Schulung zu Terminverschiebungen oder sogar dem Ausfall des gesamten Kurses kommen, so ergeben sich daraus weder ein besonderes Rücktrittsrecht vom Vertrag noch Schadensersatzansprüche für den Schüler. Er  kann zu einem anderen Termin die versäumten Schulungseinheiten in Absprache mit der Flugschule nachholen.

(9) Die Flugschule behält sich vor, Ausrüstungen von Schülern die nicht bei der Gleitschirmschule Erlau erworben wurden abzulehnen. Ob eine solche Ausrüstung von der Flugschule akzeptiert wird,  entscheiden die Geschäftsleitung und der Ausbildungsleiter der Flugschule.

(10) Video-und Fotokameras dürfen vom Flugschüler während der Ausbildungsflüge nur mit Erlaubnis des Ausbildungsleiters verwendet werden.

(11) Wird die gebuchte Veranstaltung/Kurs während eines Zeitraumes von 18 Monaten ab Ausbildungsbeginn vom Schüler trotz regulär angebotener Leistung der Flugschule nicht vollständig in Anspruch genommen, verfällt der Anspruch auf Weiterschulung.

 

2 Reisen und Trainings / Anmeldung und Vertragsabschluss

 

Die Anmeldung  zu einer Veranstaltung kann schriftlich, per Email, persönlich oder telefonisch in der Flugschule erfolgen. Mit der Anmeldung wird eine Anzahlung fällig. Die Höhe der Anzahlung wird von der Flugschule festgelegt. Sie ist innerhalb von 10 Tagen nach Anmeldung bei der Flugschule zu bezahlen. Erst mit Eingang der Anzahlung kommt es zum Vertragsabschluss und es kann eine Platzreservierung in der gebuchten Veranstaltung erfolgen. Der restliche Veranstaltungspreis ist unaufgefordert spätestens vier Wochen vor Beginn zu überweisen. Bei einer kurzfristigen Anmeldung von weniger 4 Wochen vor Reise- bzw. Trainingsbeginn ist der gesamte Betrag sofort fällig. Es gilt die Beschreibung im aktuellen Veranstaltungsprogramm. Wenn nicht anders angegeben, sind die aufgeführten Preise reine Betreuungspreise. Sie beinhalten keine Transfer- Übernachtungs- und Verpflegungskosten.

Soweit die Flugschule Unterkünfte empfiehlt, tritt sie nur als Vermittler auf. Wir weisen darauf hin, dass alle Zahlungen per Überweisung oder in bar zu leisten sind.

3 Kündigung durch den Flugschüler/ Rücktritt des Teilnehmers

 

(1) Der Ausbildungsvertrag und die Anmeldung können bis zwei Wochen vor dem geplanten Kursbeginn

jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. In diesem Fall wird 50% der Kursgebühr zur Deckung der entstandenen Verwaltungskosten einbehalten, eine weitere Rückerstattung ist nicht möglich. Wird ab 7 Tagen vor Kursbeginn vom Flugschüler gekündigt, wird die gesamte Kursgebühr zur Deckung der gesamten Unkosten einbehalten. Erscheint der Schüler ohne Angabe von Gründen nicht zum Kurs, wird das als Kündigung betrachtet und die Kursgebühr zur Deckung der Kosten einbehalten. Der Schüler kann eine geeignete Ersatzperson nennen, die an seiner Stelle am Kurs teilnimmt. Diese Person ist bis spätestens drei Tage vor Kursbeginn zu benennen. Sie muss die Voraussetzungen für die Ausbildung oder Veranstaltung erfüllen und die vertraglichen Bedingungen der Flugschule akzeptieren.

(2) Bei Rücktritt von einer Reise bzw. Training wird ein Teil der Veranstaltungskosten einbehalten, um die Unkosten der Flugschule zu decken – gestaffelt wie folgt:

Bis 30 Tage vor Reisebeginn: 25% der Reisekosten

Bis 20 Tage vor Reisebeginn 50 % der Reisekosten

Bis 14 Tage vor Reisebeginn 75 % der Reisekosten

Ab 7 Tagen vor Reisebeginn wird der gesamte Betrag einbehalten.

Um diese Reiserücktrittskosten zu vermeiden, hat der Teilnehmer die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu benennen. Sie muss den Anforderungen der Reise/ Trainings gewachsen sein.

(3) Das Wetterrisiko bei Reiseangeboten liegt ausschließlich beim Teilnehmer. Ein Anspruch des Teilnehmers auf Erstattung oder Ersatzleistung besteht nicht. Dem Teilnehmer wird empfohlen, eine

Reiserücktrittsversicherung und eine Auslandsreisekrankenversicherung incl. Krankenrücktransport abzuschließen.

Abweichungen in der Durchführung der einzelnen Veranstaltungen gelten als genehmigt, sofern sie geringfügig sind bzw. objektive Gründe (wie z.B. Schlechtwetter oder geänderte Geländegegebenheiten in einem bestimmten Gebiet) erforderlich machen.

 

4 Kündigung/ Rücktritt durch die Flugschule

 

(1) Dem Schüler und/oder Trainingsteilnehmer kann durch die Flugschule ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn:

– wenn er gegen Anordnungen und Einzelanweisungen des Ausbildungspersonals vorsätzlich

oder grob fahrlässig verstößt,

– wenn er gegen luftrechtliche Vorschriften vorsätzlich oder grob fahrlässig verstößt oder

– wenn sich sonst Gründe in der Person des Flugschülers bzw. Trainingsteilnehmers ergeben, die eine Fortsetzung der Ausbildung/ Trainings für die Flugschule unzumutbar machen. Eine Rückerstattung der Kursgebühr ist in jedem der oben genannten Fälle ausgeschlossen.

 

(2) Im Falle nicht ausreichender Teilnehmerzahl behält sich die Flugschule vor, eine Veranstaltung spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich abzusagen. Sie kann vom Vertrag zurücktreten. Im Fall der Nichtdurchführbarkeit der Veranstaltung durch höhere Gewalt (z.B. wegen Krankheit des Veranstaltungsleiters), kann die Flugschule auch kurzfristig die Veranstaltung absagen. In beiden Fällen werden bereits geleistete Zahlungen dem Teilnehmer erstattet. Weitere Ansprüche aus der Absage sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Für Ausbildungskurse gilt § 1  (8) Ausbildungstermine.

(3) Die Rücktrittsmodalitäten sind unabhängig vom jeweiligen Unterbringungsvertrag. Für eine ggf. notwendige Stornierung der Unterkunft hat der Teilnehmer selbst Sorge zu tragen.

 

5 Versicherungen

 

(1) Die Fluggeräte der Flugschule sind halterhaftpflichtversichert. Diese Gerätehaftpflichtversicherung kommt für Schäden Dritter (Sach- und Personenschäden) auf, die vom Teilnehmer verursacht werden. Für darüber hinausgehende Schadensansprüche haftet der Teilnehmer selbst.

(2) Bergrettungsaktionen und deren Kosten gehen zu Lasten des Flugschülers/Teilnehmers.

(3) Jeder Schüler/ Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr und Verantwortung am Kurs/ an der Veranstaltung teil. Er nimmt zur Kenntnis, dass der Flugsport wegen der damit verbundenen objektiven Gefahren, ein hohes Maß an Selbstverantwortung und Disziplin voraussetzt.

(4) Wir empfehlen dem Schüler/ Teilnehmer eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Er soll bei sämtlichen Versicherungsverträgen, insbesondere Unfall- Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherung überprüfen, ob und unter welchen Bedingungen Flugunfälle umfasst sind.

Der Schüler/ Teilnehmer kann auf Wunsch über den Deutschen Hängegleiterverband e.V. (DHV) eine

Unfall- und  Bergungskostenversicherung in der Flugschule abschließen.

(5) Die Teilnahme an Veranstaltungen darf nur mit zugelassener gütegesiegelter und falls erforderlich nachgeprüfter Ausrüstung und kompletter gesetzlicher „Sicherheitsausrüstung“ (Helm, Rettungsgerät, Rettungsschnur,…)und gültiger gesetzlich vorgeschriebener Halterhaftpflichtversicherung erfolgen.

 

 6 Ausrüstung der Flugschule und Haftung des Schülers sowie Vermietung von Ausrüstungsgegenständen

 

Der Flugschüler verpflichtet sich, das von der Flugschule in Anspruch genommene Ausbildungsmaterial sorgsam zu behandeln und es in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Für den Verlust oder Beschädigung von Ausbildungsmaterial werden die Kosten für die Neubeschaffung bzw. für die fachgerechte Reparatur einschl. des Wertverlustes berechnet und dem Schüler in Rechnung gestellt.

 

Gleiches gilt für die Vermietung von Ausrüstungsgegenständen. Die Ausbildungsmaterialien verbleiben im Flugschulbetrieb und dürfen nur gegen Unterschrift des betreuenden Fluglehrers oder eines sonstigen Beauftragten der Flugschule mitgenommen werden.

 

Dem Schüler überlassenes Material darf nur nach Rücksprache mit dem verantwortlichen Fluglehrer an Dritte weitergegeben werden.

 

 7 Haftung der Flugschule

 

Die Flugschule haftet nur uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Schüler Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich vom Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Flugschule beruhen.

 

Soweit der Flugschule keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

 

Die Flugschule haftet auch für leichte Fahrlässigkeit, sofern sie schuldhaft eine Vertragspflicht verletzt, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von Bedeutung ist. Der Schadensersatz ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Die Begrenzung gilt auch, wenn der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. Soweit die Schadensersatzhaftung der Flugschule gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Flugschule. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.

 

 8 Datenspeicherung

 

(1) Der Schüler/ Teilnehmer willigt darin ein, dass die Flugschule dessen personenbezogene Daten für Zwecke des Abschlusses und der Abwicklung des Vertragsverhältnisses, der Kundenbetreuung, sowie für eigene Werbezwecke speichert, verarbeitet und verwendet und dem Teilnehmer elektronische Post zu Werbe- und Informationszwecken zusendet. Der Teilnehmer kann der Zusendung jederzeit widersprechen. Die Daten werden nur dann an Dritte weitergegeben, wenn dies zur Vertragserfüllung notwendig ist.

 

(2) Der Schüler/ Teilnehmer gestattet der Flugschule die Speicherung und Verwendung von Fotos und Videodokumentationen zu Ausbildungs- und Werbezwecken. Ein Widerspruch muss schriftlich erfolgen.

 

 9 Verkauf von Waren

 

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers. Eine Weitergabe des

Kaufgegenstandes während der Dauer des Eigentumsvorbehalts an nicht berechtigte Dritte ist nicht zulässig. Die Nutzung des Kaufgegenstandes (Fluggerät, Gurtzeug Rettungsgerät etc.) setzt eine Berechtigung des Käufers voraus. Die Benutzung darf in Deutschland nur auf DHV- zugelassenen Geländen mit einer entsprechenden Berechtigung erfolgen. Bei Warenbestellungen wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Kaufpreises sofort fällig. Die Restzahlung wird mit Lieferung der Ware sofort ohne Abzug fällig.

 

 10 Gutscheine

 

Gutscheine sind 2 Jahre ab Ausstellung gültig. Ein Rücktausch des Gutscheinwertes ist nur innerhalb von 7 Tagen nach Ausstellung abzüglich 20% und innerhalb 30 Tagen abzüglich 30% Bearbeitungsgebühr möglich.

 

 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand sind der Sitz der Flugschule

 

 

 

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